Berichte

Kontroll- und Disziplinarskommission

Im Berichtsjahr setzte sich die Kontroll- und Disziplinarkommission (KDK) des SFV wie folgt zusammen:

Präsident:

Advokat Moritz Jäggy, Basel (EL)

Vizepräsidenten:

Avv. Carlo Borradori, Locarno (EL)

Fürsprecherin und Notarin Franziska Burkhalter, Münsingen (EL)

Mitglieder:

Stéphane Doebeli, Trélex (EL)

Av. Mathias Burnand, Lausanne (SFL)

Fürsprecher Carlo Cortesi, Bern (SFL)

Notar Sébastien Schneuwly, Bulle (EL)

Av. Mathias Eusebio, Delémont, (SFL)

RA Rolf Rüdisser, Bern (AL)

Advokat Werner Rufi, Oberwil BL (AL)

Willy Scramoncini, Wetzikon (AL)

Jan Lanz, Halten (AL)

Disziplinarstrafen

Im Berichtsjahr sprach die KDK 30 Disziplinarstrafen wegen Tätlichkeiten an Schiedsrichtern bzw. Schiedsrichterassistenten aus.

Verstösse und Vergehen bei Spielen des Schweizer Cups

Im Schweizer Cup büsst die KDK diejenigen Vereine, deren Anhängerinnen und Anhänger sich gewalttätig verhalten, Petarden und Knallkörper abbrennen, das Spielfeld stürmen oder Vandalenakte verüben. In den letzten drei Runden des Schweizer Cups 2021/2022 (Viertelfinal, Halbfinal und Final) gab es insgesamt zwölf Fälle von Sanktionen gegen Klubs, bei der Austragung der ersten drei Runden des Schweizer Cup 2022/2023 (bis und mit Achtelfinal) gab es insgesamt 24 Fälle von Sanktionen gegen Klubs.

Transfergesuche ohne Unterschrift des alten Klubs

Im Berichtsjahr fielen 387 Fälle an, in denen ein Klub dem Transfer eines Spielers nicht zustimmte und die Unterschrift zu einem Übertritt verweigerte.

Boykotte aus finanziellen Gründen

Im Berichtsjahr wurden 240 Boykotte gegen Spieler ausgesprochen. Die Zahl der boykottierten Klubs, die ihrerseits ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber einem Regionalverband nicht nachkamen, betrug 54.

Überwachung der Tätigkeit der Spielerkontrolle

Im Berichtsjahr hatte die KDK keinen formellen Rekurs gegen einen Entscheid der Spielerkontrolle zu behandeln.

Schlichtungsverhandlungen aus Streitigkeiten aus Trainerverträgen

Im Berichtsjahr wurde eine Schlichtungsverhandlung abgehalten, die sich aus Streitigkeiten aus Trainerverträgen ergab. Erfreulicherweise konnte bei dieser Verhandlung eine Einigung erzielt werden.

Sonstiges

Im Berichtsjahr hat die KDK im Rahmen ihrer Kompetenzen zudem Suspensionen und Bussen gegen eine Trainerin und einen Trainer sowie gegen deren Klubs ausgesprochen. Im einen Fall war eine Trainerin nicht im Besitz der erforderlichen Diplome. Im zweiten Fall wurde ein Trainer aufgrund eines gefälschten Diploms suspendiert. Weiter wurde gegen einen Klub ein Verweis ausgesprochen, weil dieser gegen Art. 139 WR verstossen hatte und ein Inhaber eines SFV-Ausweises wurde verwarnt, weil er ein mit dem SFV-Ausweis bezogenes Ticket verschenkt hatte. Ein Revisionsgesuch eines auf unbestimmte Zeit suspendierten Spielers wurde von der KDK abgelehnt, sofern überhaupt darauf hätte eingetreten werden können.